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Fan: Zwölf Monate für Schalraub
"Kein dummer Jungenstreich"

Fan: Zwölf Monate für Schalraub
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Meldeauflagen für Fußballfans sind nichts Neues. Bislang griff aber zumeist die Polizei im Rahmen der Gefährdeansprache zu diesem Mittel, um präventiv gegen aus ihrer Sicht mögliche Radaubrüder vorzugehen.

Die Verurteilung eines Anhängers von Borussia Dortmund könnte nun einen Paradigmenwechsel und eine Verschärfung in der Behandlung straffällig gewordener Fußballfans bedeuten.

Der 26-jährige Dortmunder hatte am 4. Juni 2008 vor dem Finale im A-Jugend Westfalenpokal einem Schalke-Fan den Schal entwendet, nachdem er bereits vor Jahren wegen des Raubs eines Trikots verurteilt worden war. Nun muss er für zwölf Monate während aller Spiele seiner Schwarz-Gelben regelmäßig auf der Wache in Dortmund-Eving vorsprechen.

Im Gespräch mit RevierSport bewertet Dortmunds Fanbeauftragter Sebastian Walleit das per Gericht verordnete Urteil.

Sebastian Walleit, wird in dem beschriebenen Fall nicht unverhältnismäßig hart gestraft?

Das ist auf den ersten Blick sicher ein hartes Urteil für den Raub eines Schals. Aber es ist nachvollziehbar. Schließlich ist der Fan bereits zum zweiten Mal mit dem selben Delikt straffällig geworden. Ich verstehe es aber auch so, dass der Richter ein deutliches Ausrufezeichen setzen wollte, dass der Diebstahl eines Schals eben kein Kavaliersdelikt und kein Dummer-Jungenstreich ist.

Glauben Sie, dass das auch in der Fanszene so aufgenommen wird?

Das hoffe ich. Wir Fanbetreuer und auch die Fanprojekte leisten hier seit Jahren Aufklärungsarbeit. Aber es ist leider immer noch so, dass das Zocken von Schals fast zu einer Art Volkssport geworden ist.

Wäre nicht ein Stadionverbot sinnvoller gewesen?

Das sehe ich nicht so. Die Meldeauflage kommt ja faktisch einem Stadionverbot für den Anhänger gleich. Aber das Urteil hat noch eine ganz andere Komponente und ist dadurch viel wirkungsvoller. Bei einem Stadionverbot hast du als Fan immer noch die Möglichkeit, mit deinen Freunden zum Spiel zu fahren, auch wenn du es dann nicht sehen kannst.

Die Sektion Stadionverbot!

Genau, dieses gemeinschaftliche Erlebnis ist diesem Fan durch die Vorsprache während des Spiels nun nicht mehr gegeben. Teilweise gibt es ja in Bezug auf die Sektionen Stadionverbot bereits eine Art Legendenbildung. Außerdem ist durch die persönliche Meldung die Auseinandersetzung mit den Vorfällen dauerhafter und intensiver. Und das sowohl bei der betreffenden Person, als auch in der gesamten Fanszene. Ich hoffe aber, dass es bei diesem einen Fall bleibt, und das Urteil seine Wirkung somit nicht verfehlt.

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