Dank des Einsatzes der Königsblauen Hilfe hob das Oberlandesgericht Hamm diese Entscheidung nun auf. „Denn weder ist eine Zigarettenkippe über eine solche Distanz geschnippt ein gefährliches Werkzeug (=einer Waffe gleichbedeutend) noch kann man überhaupt davon ausgehen, dass das KBH-Mitglied jemanden auf diese Weise verletzen wollte und konnte“, berichtet die Königsblaue Hilfe auf ihrer Website über den Entscheid aus Hamm.
Nun muss ein anderer Richter oder eine andere Richterin in Lünen erneut über den Fall urteilen beziehungsweise diskutieren, „ob und wie man mit einer Kippe aus solch einer Distanz jemanden zu verletzen in der Lage ist, ohne Michael Jordan zu sein“, wie es die Königsblaue Hilfe formuliert.