Der Zweitligist aus Koblenz hatte das Erstrundenspiel mit 4:5 im Elfmeterschießen gegen den FCO verloren. Am Montag hatten die Koblenzer beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Beschwerde eingelegt, um prüfen zu lassen, ob die beiden Spieler für Oberneuland spielberechtigt waren. Mittlerweile stellte sich aber heraus, dass sie auflaufen durften.
DFB-Pokal: Koblenzer Pokal-Niederlage bleibt bestehen
Akteure waren spielberechtigt
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