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Gang vor Zivilgericht weiter offen

Dresden: Gang vor Zivilgericht weiter offen
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Im Streit um den Ausschluss aus dem DFB-Pokal hält sich Fußball-Zweitligist Dymamo Dresden den Gang vor ein Zivilgericht weiter offen, wie der Geschäftsführer erklärte.

"Die Geschäftsführung muss mit kühlem Kopf abwägen, welches Vorgehen mehr im langfristigen Interesse des Vereins liegt. Das ist ihr Auftrag, nicht mehr und nicht weniger", erklärte Geschäftsführer Christian Müller in einer Stellungnahme des Vereins: "Natürlich spielen die Emotionen der Anhänger und viele als ungerecht empfundene Bestrafungen des Vereins durch den DFB dabei eine Rolle. Aber auch ein Umdenken muss erlaubt sein. Oftmals haben Abrüstung und ein wechselseitiger Vertrauensvorschuss am Ende mehr gebracht."

Am Donnerstagabend hatten Müller und Rechtsanwalt Jörg Heyer bei einer Informationsveranstaltung im Dresdner Stadion mit über 200 Dynamo-Fans und Mitgliedern über den Sachverhalt diskutiert. "Die Erfolgsaussichten vor einem staatlichen Gericht beziffere ich mit 50:50", sagte Heyer. Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt/Main könnte der achtmalige DDR-Meister einen Antrag auf Aufhebung des Urteils stellen.


Dresden war nach Ausschreitungen im Zweitrundenspiel bei Hannover 96 im Oktober 2012 als Wiederholungstäter vom Pokalwettbewerb 2013/14 ausgeschlossen worden. Zuletzt hatte der Verein eine Fristverlängerung für den Gang zum OLG bis zum 31. Oktober erwirkt.

Dynamos Strategie richtet sich gegen den Paragraphen 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, der "das schuldhafte Verhalten der Anhänger dem jeweiligen Verein zurechnet". Nach Anagben von Anwalt Heyer würde in Frankfurt allerdings nicht konkret über den Paragraphen verhandelt. "Ein Zivilgericht würde gegebenenfalls nur den Spruch des Schiedsgerichts aufheben. Damit würde der Fall zurück vor das Schiedsgericht gehen, welches erneut über das Urteil des Bundesgerichtes zu befinden hätte", sagte er.

Einfluss auf die Entscheidung Dynamos auch der DFB-Bundestag am 24. und 25. Oktober in Nürnberg haben. Dort steht der künftige Umgang mit dem Paragraph 9a auf der Tagesordnung.

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