Laut Greven könne der HSG lediglich vorgehalten werden, die im September gesetzte Frist zur Nachreichung von Unterlagen für den Lizenzierungsantrag um ein oder zwei Tage überschritten zu haben. Dafür aber sind die Nordhorner ihrer Ansicht nach schon mit einer Strafe von 5000 Euro belegt worden. Der Punktabzug sei daher eine "Doppelbestrafung", so Greven. Bohmann erklärte, dass eine Entscheidung über den Einspruch frühestens auf der nächsten Sitzung des HBL-Präsidiums am 16. Dezember fallen könne.
HSG Nordhorn wehrt sich gegen Strafe
Punktabzug eine "Doppelbestrafung"

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