Zwei Monate der Sperre wurden Busch bereits angerechnet, weil er nicht an der WM 2009 in der Schweiz teilnahm. Der 24-Jährige hatte am 6. März 2008 zuhause Besuch von den Kontrolleuren der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) erhalten, die ihn testen wollten. Busch weigerte sich seinerzeit, eine Urinprobe abzugeben. Zwei Stunden später meldete er sich telefonisch bei der NADA und wollte den Test nachholen. Man teilte ihm mit, dass dies nicht mehr möglich sei. Es lag ein klarer Verstoß gegen die Dopingrichtlinien vor, die dafür zwingend eine Sperre von zwei Jahren vorsehen. Gegen 17 Uhr an diesem Tag ließ der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) eine Kontrolle vornehmen, deren Ergebnis negativ war.
Der DEB verwarnte den Spieler, belegte ihn zusätzlich mit einer Geldstrafe von 5000 Euro und 56 Stunden gemeinnütziger Arbeit als Jugendtrainer. Behandelt wurden vom CAS in den vergangenen Monaten zwei Klagen der WADA. Die Klage gegen den DEB wurde abgewiesen, weil der Verband die NADA-Richtlinien nicht implementiert hatte. Der Klage gegen den Internationalen Eishockey-Verband (IIHF) wurde stattgegeben. 2008 hatte Busch trotz des Vorfalls noch mit Deutschland an der WM in Kanada teilgenommen.