"Dieses Verfahren ist schon länger anhängig", bestätigte Marius Breucker, Anwalt der WADA, dem Sport-Informations-Dienst (sid).
Florian Busch im Trikot der Berliner Eisbären (Foto: firo).
Diese Klage hat allerdings nichts mit der Entscheidung des Adhoc-Schiedsgerichts des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) der vergangenen Woche zu tun. Dieses Gremium hatte am Mittwoch die WADA-Klage gegen den Deutschen Eishockey-Bund (DEB) auf eine Sperre abgewiesen, weil Busch keine Athletenvereinbarung unterschrieben und der DEB den Anti-Doping-Code noch nicht in seine Statuten aufgenommen hatte. "Das nationale Verfahren ist abgeschlossen. Das Adhoc-Gericht war die letzte Instanz, dagegen gibt es keine Berufung", sagte Breucker. Das Verfahren vor dem CAS war solange auf Eis gelegt, bis in Deutschland eine endgültige Entscheidung fiel. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass der CAS zu einem anderen Urteil kommt als das Adhoc-Gericht des DOSB.
Die IIHF hatte Busch bei der WM im Mai in Kanada mit der Begründung spielen lassen, dass in Deutschland noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft seien. Der DEB hatte den Stürmer der Eisbären Berlin nur mit einer öffentlichen Verwarnung, einer Geldstrafe und gemeinnütziger Arbeit belegt.