"Schumacher ist vom 22. Januar 2009 bis zum 21. Januar 2011 für alle Rennen gesperrt", sagte UCI-Präsident Pat McQuaid am Freitag auf einer Pressekonferenz in Paris. Mit dem Urteil ist sowohl die von Schumacher beantragte Renn-Lizenz für 2009 als auch sein Vertrag mit dem belgischen Team Quick Step hinfällig.
Der frühere Gerolsteiner-Profi Schumacher zeigte sich nach dem Urteilsspruch fassungslos: "Mein Weltverband sperrt mich für zwei Jahre. Ohne die Unterlagen zu prüfen. Ohne die Ungereimtheiten aufzuklären. Ohne echte Verhandlung. Und ohne mich überhaupt anzuhören. Ich weiß nicht genau, auf welche Art von Rechtsverständnis so eine Vorgehensweise beruht. Jeder, der eines Verbrechens angeklagt wird, darf normalerweise seine Sicht der Dinge darlegen. Nur bei mir werden die Gesetze außer Kraft gesetzt", schrieb der 27-Jährige auf seiner Homepage.

Fühlt sich ungerecht behandelt: Stefan Schumacher. (Foto: firo)
Die AFLD hatte mehrere Doping-Proben Schumachers von der Tour de France nachträglich auf den Epo-Nachfolger Cera untersucht. In zwei Tests fanden die Franzosen Anfang Oktober Spuren des Ausdauer-Präparats und sperrten den Nürtinger schließlich am 19. Februar für zwei Jahre. Allerdings galt das Fahrverbot lediglich für Rennen in Frankreich.
Schumacher, der bei der Grance Boucle beide Zeitfahren gewonnen hatte, bestreitet jegliches Doping und will Verfahrensfehler der AFLD geltend machen. Gegen das Urteil der Agentur hat der frühere Gerolsteiner-Profi beim obersten französischen Verwaltungsgericht Einspruch eingelegt. Sein Anwalt Michael Lehner rechnet mit einem Verfahren, das sich noch über Monate hinzieht. Zugleich will Schumacher den Weg durch die sportrechtlichen Instanzen gehen: "Wir werden natürlich vor den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne gehen. Denn eines weiß ich ganz sicher: Ich bin unschuldig, und wenn man mir die Chance gibt, werde ich das auch beweisen."
Der Klassiker-Spezialist Schumacher wirft AFLD-Präsident Pierre Bodry ein falsches Spiel vor. "Zuerst hält mich dieser Mensch seit Wochen hin, dann spielt er in dem Verfahren gegen mich zugleich den Hauptankläger und den Richter", sagte Schumacher: "Er sagte, es habe im Sommer Unstimmigkeiten mit meinem Blut gegeben und ich sei darüber informiert worden. Und er behauptet, ich hätte auf die Öffnung der B-Probe verzichtet. Beides ist nachweislich falsch."
Fakt ist jedoch, dass Schumacher die B-Probe bisher nicht öffnen ließ. Er habe nach eigenen Worten eine Fristverlängerung bei der AFLD beantragt. "Die B-Probe ist mein letztes Rechtsmittel. Bevor ich dieses ausschöpfe, will ich wissen, was mit meiner A-Probe passiert ist", sagte der 27-Jährige. Er unterstellt der AFLD, mit der A-Probe gepfuscht und diese entsiegelt zwischen Paris und dem Test-Labor in Lausanne hin- und hergefahren zu haben. Schumacher hatte schon vor der Tour 2008 für Doping-Schlagzeilen gesorgt. 2005 war er positiv auf den stimulierenden Wirkstoff Cathin getestet worden, konnte jedoch eine Ausnahmegenehmigung vorweisen. Wenige Tage vor der WM 2007 wies eine Blutprobe Schumachers einen Hämatokritwert von 50,5 Prozent auf - ein Wert über 50 kann, muss aber kein Hinweis auf Doping sein. Schumacher erklärte den Test mit einer Durchfallerkrankung, durfte starten und gewann Bronze.
Einen Monat später baute der Rad-Schumi einen Autounfall, in der von der Polizei genommenen Blutprobe fanden sich Spuren von Amphetaminen. Konsequenzen gab es nicht. Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) legte den Fall nach eingehender Prüfung zu den Akten.