Er hatte den damaligen Chef des Rennstalls, Günther Dahms, verklagt, ihm Restvergütung und Schadenseratz in dieser Höhe zu zahlen. In erster Instanz war Dahms schon am 29. September 2004 vom Landgericht Duisburg zur Zahlung von 1,46 Millionen Euro an Ullrich verurteilt worden. Der frühere Radprofi reduzierte dann auch im Wissen um den Konkurs des Rennstalls seine Forderung.
Ullrich schwor vor Gericht, im betreffenden Zeitraum 2003 keine Dopingmittel oder Methoden verwendet zu haben, die nach den Regularien des Radsport-Weltverbandes UCI oder des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) verboten sind.