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Sinkewitz muss nur ein Jahr Sperre absitzen
Radprofi profitiert von der Kronzeugenregelung

Radsport: Sinkewitz muss nur ein Jahr Sperre absitzen
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Patrik Sinkewitz ist nach seinen Enthüllungen zum Team T-Mobile vom Bundessportgericht des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) mit einer Sperre von nur einem Jahr belegt worden. Damit profitierte der Radprofi von der Kronzeugenregelung. Zusätzlich muss der 27-Jährige aus Fulda eine Geldstrafe von 40.000 Euro zahlen, die der BDR zweckgebunden zur Durchführung zusätzlicher Trainingskontrollen im Radsport durch die Nationale Antidoping-Agentur (Nada) verwendet.

Patrik Sinkewitz war beim Pyrenäen-Training des T-Mobile-Teams am 8. Juni dieses Jahres bei einer unangemeldeten Kontrolle mit einem extrem überhöhten Testosteron-Wert aufgefallen und daraufhin von T-Mobile suspendiert worden. In der A-Probe war ein deutlich zu hoher Testosteron-Epitestosteron-Wert festgestellt worden.

Im Juli hatte Sinkewitz sein Dopingvergehen gestanden und auf die Öffnung der B-Probe verzichtet. Für Aufsehen sorgte er Anfang November mit seinem Geständnis, auch noch während der Tour 2006 mit Unterstützung der inzwischen entlassenen Mannschaftsärzte Lothar Heinrich und Andreas Schmid Eigenblutdoping betrieben zu haben.

Am 13. November stellte die Bonner Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Sinkewitz ein. Damit drohen ihm wegen seines Doping-Vergehens keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr. Ihm wurde aber die Zahlung eines fünfstelligen Betrags zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke auferlegt.

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