"Es wurde Doping praktiziert, aber es wurde nicht gegen das Gesundheitsgesetz verstoßen", sagte Serrano in seiner 21 Seiten umfassenden Begründung. Die damals noch geltenden Paragrafen stellten "aktive Unterstützung von Doping" nicht unter Strafe, dies sieht erst das Ende Februar in Kraft getretene neue Gesetz vor.
Gegen die Einstellung können die Staatsanwaltschaft und der spanische Radsportverband Rechtsmittel einlegen. Die Ermittlungen waren im Mai 2006 gegen fünf Personen um den Arzt Eufemiano Fuentes aufgenommen worden. Im Verlauf der Untersuchungen waren 51 Radprofis unter Dopingverdacht geraten, darunter auch die Deutschen Jan Ullrich und Jörg Jaksche sowie der Italiener Ivan Basso.
Gedopte Sportler bleiben in Spanien weiter nur der Sportgerichtsbarkeit unterworfen. Ullrich und Co. hätten deshalb im Fuentes-Fall nur als Zeugen vorgeladen werden können. Laut Serrano habe es bei den durch Fuentes praktizierten Eigenblut-Transfusionen kein erhöhtes Risiko gegeben, da diese durch medizinische Experten vorgenommen wurden: "Deshalb handelte es sich nicht um kriminelle Vergehen", heißt es im Abschlussbericht. Unklar bleibt, ob und wann die Untersuchungsakten sowie die beschlagnahmten Blutproben an den Radsport-Weltverband UCI weitergegeben werden. In diesem Fall müssten die verdächtigten Fahrer mit der Einleitung oder Wiederaufnahme von Dopingverfahren vor den Sportgerichten rechnen.
Gegen Ullrich ermittelt weiter der Schweizer Verband. Der Freispruch Bassos in Italien basierte vor allem darauf, dass bisher die spanischen Dokumente nicht verwertet werden durften. Unabhängig davon ermittelt auch die Bonner Staatsanwaltschaft gegen Ullrich.