Nehrbauer konnte während der Verhandlung mit der Unterstützung des Emdener Mannschaftsarztes glaubhaft darlegen, dass er nach seiner Gelb-Roten Karte im Punktspiel der Regionalliga-Nord gegen Eintracht Braunschweig (0:1) am 30. November 2007 in der 34. Minute einen Schwäche-Anfall erlitten hatte und deshalb umgehend ins Krankenhaus gebracht werden musste. Da Nehrbauer zu diesem Zeitpunkt nicht wusste, dass er zur Dopingkontrolle ausgelost worden war, ist dem Spieler kein fehlerhaftes Verhalten vorzuwerfen.
"Die Verdachtsmomente sind durch die Beweisaufnahme ausgeräumt. Am Anfang hatten wir den Eindruck, dass der Spieler nach seinem Platzverweis wutenbrannt abgehauen ist und der Arzt ihm ein Alibi verschaffen sollte. Dieser Eindruck ist nun weg", erklärte Lorenz bei der Urteilsbegründung. Für Ankläger Nachreiner waren zwar am Ende der Verhandlung "nicht alle Verdachtsmomente ausgeräumt", dennoch beantragte er die Einstellung des Verfahrens "aus Mangel an Beweisen".