Dabei wurde Schiedsrichter-Assistent Sascha Zink im Bereich der Schulter von einem Feuerzeug getroffen. Zudem wurde im Düsseldorfer Fanblock eine Rauchbombe gezündet. Straferschwerend fiel beim Urteil des DFB-Sportgerichts ins Gewicht, dass Fortuna Düsseldorf in der vorangegangenen und in der laufenden Saison schon insgesamt fünfmal wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes beziehungsweise mangelnden Schutzes des Schiedsrichters, seiner Assistenten und des Gegners mit Geldstrafen belegt werden musste. Ferner weist das Sportgericht den Verein in seinem Urteil darauf hin, dass für den Fall erneuter erheblicher Vorfälle aus dem Zuschauerbereich ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder eine Platzsperre in Erwägung zu ziehen sei.
Saftige Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Mangelnder Ordnungsdienst
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