Der Deutsche Fußballbund (DFB) hat den Nord-Regionalligisten VfB Lübeck zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Die Lübecker hatten im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2005/2006 eine offenbar von einer dritten Person gefälschte Bankgarantie vorgelegt. Die Norddeutschen nahmen das Urteil an. Sie wollen den Fälscher allerdings nun `unter Ausschöpfung aller rechtlichen Maßnahmen´ in Regress nehmen. Der ehemalige Wirtschaftsratsvorsitzende des VfB Lübeck, Harald J., gegen den inzwischen die Staatsanwaltschaft ermittelt, soll die Briefbögen eines Kreditunternehmens, mit dem er aus früheren Geschäften in Verbindung stand, für die Erstellung einer Bankgarantie missbraucht haben. Das hatte er in der Vernehmung mit der Kriminalpolizei bereits am 30. März zugegeben. Der VfB gab an, von dieser Fälschung nichts gewusst zu haben. Er hatte die vermeintliche Bankgarantie in Höhe von mehr als 200.000 Euro an den DfB weitergeleitet. Die Sache fiel auf, als die Norddeutschen in der einnahmeschwachen Winterpause Probleme mit der Zahlung der Beiträge bei der Berufsgenossenschaft hatte. Daraufhin wurde der DFB gebeten, die Bankgarantie in Anspruch zu nehmen. Bei der angegebenen Bank jedoch wusste man nichts von dieser Garantie.Lübeck akzeptiert die Bestrafung durch den DFB, betont freilich, ein eigenes Fehlverhalten des Vereins liege nicht vor. Man habe an der Fälschung der Bankgarantieurkunde nicht mitgewirkt. Man sei `Opfer und nicht Täter´, teilte der Verein auf seiner Internet-Seite mit. Das habe auch `Berücksichtigung im Rahmen der Ermessensausübung durch den DFB und der darauf basierenden Festsetzung des Strafmaßes´ gefunden, teilt der Klub mit.
50.000 Euro Geldstrafe für VfB Lübeck
RevierSport Fussballbörse
Top Artikel