Regionalligist Fortuna Düsseldorf ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe von 2000 Euro belegt worden. Als Begründung nannte der DFB am Montag, dass während der Partie in der Regionalliga Nord gegen den VfL Osnabrück am 29. Juli 2005 aus dem Düsseldorfer Fanblock mehrmals Feuerzeuge und Bierbecher auf das Spielfeld geworfen wurden.
Zudem wurde in der zweiten Halbzeit in der Begegnung gegen Rot-Weiß Essen am 5. August in der Düsseldorfer Fankurve eine Rauchbombe gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.