Mit einem solchen Konzept kann der Verein entschuldet werden, die Basis, um dauerhaft bestehen zu bleiben. Der Insolvenzplan ist seit der Neuregelung der Insolvenzordnung (1998) die Möglichkeit, Unternehmen und Vereine, zu sanieren, statt eine Zerschlagung zu riskieren. Der Insolvenzplan wird in einer weiteren Gläubigerversammlung voraussichtlich noch vor der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt.
Nach dem Verlauf der ersten Gläubigerversammlung und der Resonanz der kontaktierten Gläubiger gehen die Verantwortlichen davon aus, dass dieser auch angenommen wird. Damit wäre die Grundlage dafür gelegt, das Insolvenzverfahren in diesem Jahr wieder aufzuheben. Danach ist der Job des Insolvenzverwalters erledigt.