Die vergangene Spielzeit in der Oberliga Westfalen schloss der 1. FC Gievenbeck auf einem starken fünften Platz ab, aktuell rangieren die Münsteraner auf Rang sieben. Spekulationen um die Beantragung der Regionalliga-Lizenz machten die Runde, nun hat der Verein für Klarheit gesorgt.
"Die Verantwortlichen des 1. FC Gievenbeck 1949 e.V. haben sich nach reiflicher Überlegung dafür entschieden, nicht am Zulassungsverfahren zur Regionalliga-Saison 2025/2026 teilzunehmen", gab der Oberligist am Dienstag (18. März) in einer Pressemitteilung bekannt.
Vor allem infrastrukturelle Aspekte seien für den Verzicht ursächlich: "Der hauptsächliche Grund hierfür ist die Tatsache, dass die im städtischen Besitz befindliche Senger Arena momentan noch nicht den Regionalliga-Anforderungen entspricht und dementsprechend im Zulassungsverfahren die Nennung eines Ausweichstadions erforderlich gewesen wäre. Das Ausweichen in ein anderes Stadion macht aber für den FCG weder kostentechnisch noch logistisch Sinn und kommt deshalb nicht in Betracht."
Zwar wird es in Münster-Gievenbeck zumindest in naher Zukunft keinen Regionalliga-Fußball geben, doch mit dem Sportamt der Stadt Münster seien konstruktive Gespräche aufgenommen worden, um die heimische Senger-Arena regionalligatauglich auszubauen und mittelfristig einen Aufstieg der Oberligamannschaft bei entsprechender Qualifikation zu ermöglichen. Dafür müssten unter anderem Stehstufen mit separatem Gästeblock sowie Versorgungs- und Sanitärstationen gebaut werden. Auch eine Flutlichtanlage wird seitens des Verbandes gefordert.
"Der FCG ist optimistisch, das Projekt gemeinsam mit dem Sportamt, dem SSB und der Politik zu planen sowie zu realisieren, damit in der Sportstadt Münster neben dem LVM- Preußenstadion eine weitere regionalligataugliche Spielstätte entstehen kann", blickt der Klub zuversichtlich in die Zukunft.
Sportlich geht es für den FCG im Oberliga-Alltag nach einem spielfreien Wochenende erst am 29. März weiter, dann steht eine Nachholpartie bei den Sportfreunden Siegen auf dem Programm.