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Stadtlohn - Erkenschwick
Partie wird doch nachgeholt

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ecke, Symbolbild, Symbol, Saison 2015/2016, KFC Uerdingen - SC Kapellen-Erft, ecke, Symbolbild, Symbol, Saison 2015/2016, KFC Uerdingen - SC Kapellen-Erft
ecke, Symbolbild, Symbol, Saison 2015/2016, KFC Uerdingen - SC Kapellen-Erft, ecke, Symbolbild, Symbol, Saison 2015/2016, KFC Uerdingen - SC Kapellen-Erft Foto: Gröner

Das am 16. Oktober kurzfristig ausgefallene Meisterschaftsspiel der Oberliga Westfalen zwischen Stadtlohn und der Spvgg Erkenschwick muss nun doch neu angesetzt werden.

Die Verbandsspruchkammer hat der Beschwerde des SuS über die Spielwertung durch den Staffelleiter Reinhold Spohn für die Spielvereinigung wegen schuldhafter Spielverhinderung durch den Gastgeber aufgrund des Nichtausweichens auf den vorhandenen Ausweichplatz vollumfänglich stattgegeben und Spielwertung für Erkenschwick wie Ordnungsgeld für Stadtlohn aufgehoben. Die Begründung: Die Spielordnung des WFLV sieht im §43 II (6) einzig eine Spielwertung in diesem besonderen Fall vor bei „unsportlicher Verhinderung eines Pflichtspiels“ durch einen Verein.

Dieses konnte dem SuS Stadtlohn nicht nachgewiesen werden. Grundsätzlich war auch die Aussage von Schiedsrichter Tim Zahnhausen maßgeblich: Dass der nicht gesperrte Naturrasen unbespielbar war, sei unbestritten und mit den Vereinsvertretern abgestimmt gewesen. Auf ein kurzfristiges Ausweichen auf Kunstrasen habe er verzichtet aus zwei Gründen: Zu einen hätten ihm Kollegen aus dem Kreis Herne von den Gegebenheiten und Vorkommnissen beim und vor allem nach dem Nachholspiel an Gründonnerstag zwischen den Vereinen berichtet – unterstützt sei dies noch durch den Umstand worden, dass er im Zuge der Spielabsage von einem sichtlich alkoholisierten Erkenschwick-Anhänger verbal angegangen worden war - ,zum anderen habe er den Staffelleiter nicht erreicht, um sich abzusichern, dass das Spiel auf Kunstrasen auf dem Trainingsgelände durchgeführt werden darf. Die Entscheidung habe somit letztlich der Schiedsrichter mit seinem Team getroffen – ohne Einfluss durch den Heimverein, so die Kammer. Das Urteil ist unanfechtbar.

Dass es sich durchaus um ein mögliches Grundsatzurteil mit juristischen Feinheiten handelte, darauf wies die Kammer unter dem Vorsitz von Georg Schierholz (Lippstadt) gleich hin. Nur an diesem Termin hätte man die komplette Besetzung im Januar zusammenbekommen, ein Verlegungswunsch Stadtlohns aufgrund des urlaubsbedingten Fehlens der Protagonisten Markus Plate (Sportlicher Leiter) und Daniel Sekic (Trainer) konnte somit nicht stattgegeben werden.

Über einen „absolut fairen und harmonischen Verhandlungsverlauf“ wusste Geschäftsführer Michael Schley zu berichten, der den Verein gemeinsam mit dem Vorsitzenden Wilfried Steinhage – unterstützt von Betreuer Theo Vennemann – vertrat und der die gesamte Beschwerde für den Verein ausgearbeitet und initiiert hatte. „Man hat sofort gespürt, dass wir die Verhandlung mit der umfangreichen Stellungnahme und dem schlüssigen Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung sehr gut vorbereitet hatten. Spätestens nach der Aussage des Schiedsrichters war mit klar, dass die Entscheidung durch den Staffelleiter in diesem konkreten Fall so nicht stehen bleiben konnte und somit rechtswidrig war. Die Spielordnung sieht für diesen Fall keine Konsequenz für einen Heimverein vor“, so Schley.

Ein Nachholtermin steht noch nicht fest - möglich ist das Karnevalswochenende eine Woche vor dem Rückrundenstart.

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