Das am 16. Oktober 2015 ausgefallene Meisterschaftsspiel des Oberligisten bei SuS Stadtlohn wird nun mit 2:0 Toren und drei Punkten für die Spvgg. Erkenschwick gewertet. Damit springt der Traditionsklub von Platz sechs auf Rang drei!
Die Begegnung war Mitte Oktober kurzfristig abgesagt worden. Dem Gastgeber SuS Stadtlohn wird vorgeworfen, die Austragung auf einem Ausweichplatz verhindert zu haben. Der Naturrasenplatz, angesetzter Austragungsort, wurde vom Schiedsrichter als unbespielbar erklärt. Stadtlohn weigerte sich allerdings auf den Kunstrasenplatz auszuweichen. Vom Oberliga-Staffelleiter wurde dem SuS Stadtlohn wegen Nichtantretens außerdem ein Ordnungsgeld auferlegt.
Dass die Zähler bei den "Schwickern" bleiben, ist aber noch nicht sicher: Gegen die am Donnerstag getroffene Entscheidung der spielleitenden Stelle kann nun Antrag auf eine sportgerichtliche Entscheidung gestellt werden. Dann geht es vor der Verbandsspruchkammer in Berufung. Vorerst aber dürfen sich die Stimberger als erster Verfolger der Aufstiegsanwärter wähnen.
Stadtlohn beklagt "Beweislastumkehr"
Der SuS Stadtlohn hat im Übrigen eine gänzlich andere Sicht der Dinge: "Wir verzichten darauf, diese sicher einmalige Grundsatzentscheidung zu kommentieren. Paradox: Der SuS muss nun seine Unschuld beweisen und nicht die Kammer dessen Schuld. In der Beschwerdebegründung wird gewiss das in Deutschland geltende Gleichbehandlungsgebot eine gewichtige Rolle spielen. Man muss sich nur die in dieser Hinserie bisher abgesagten und neu angesetzten Spiele in der Oberliga und die Infrastruktur der Heimvereine genauer anschauen..."