Die Partie, die wegen eines Böllerwurfs abgebrochen wurde, wurde vom Fußballverband Niederrhein (FVN) mit 2:0 für Gastgeber gewertet. Zudem muss der Wuppertaler SV eine Strafe von 100 Euro zahlen und als Verlierer selbstverständlich auch die Verfahrenskosten übernehmen.
Das Urteil ist jedoch bislang nicht rechtskräftig, die Wuppertaler können noch Einspruch einlegen.