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Bochum: Strafrechtliches Verfahren gegen Welper Akteur
Knockout nach Kopfnuss

Bochum: Strafrechtliches Verfahren gegen Welper Akteur
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Am zweiten Spieltag in der Kreisliga C5 in Bochum - im Spiel SG Welper III gegen SC Oberstüter II - wurde im Rücken des Schiedsrichters ein Kampf ausgefochten. Da der Referee die Situation demenstprechend nicht richtig sehen konnte, rückte die Kreisspruchkammer auf den Plan und gab jetzt die „Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens“ bekannt. Reviersport online wollte wissen: Was steckt hinter diesem Verfahren?

„Zunächst einmal handelt es sich nicht um ein strafrechtliches Verfahren, wie irrtümlich in unserem Bericht angegeben wurde, sondern um ein Sportstrafrechtliches. Das sind zwei paar Schuhe“, stellt der stellvertretende Vorsitzende der Spruchkammer, Joachim Köhn, den Sachverhalt richtig. „Und das bedeutet einfach nur, dass aufgrund von unterschiedlichen Zeugenaussagen eine erneute Nachforschung und Anhörung stattfinden muss. In dieser Verhandlung geht es dann darum, ob das vermeintliche Opfer vorher auch ausgeteilt hat oder eben nicht. Anhand der Zeugenaussagen wird dann ein Urteil und eine Strafe ausgesprochen. Das ist alles.“

Allesandro "Dino" Carrafiello sieht dem schwebenden Verfahren gelassen entgegen

Doch wie kam es bis dahin? In der Partie ging es auch vor der Eskalation hoch her, und „die beiden sind auch vorher schon aneinander gerasselt. Da sind keine netten Worte gefallen“, sagt Allesandro Carrafiello, Senioren-Geschäftsführer der SG Welper. „Es war eine Menge Aggressivität im Spiel“, bestätigt auch Rolf Wiele, Trainer des SC Oberstüter.

Im Rücken des Schiedsrichters begann dann die Pöbelei, die mit einer vermeintlichen Kopfnuss des Hattingers anfing und einem Hieb des Oberstüter Akteurs endete. „Es gab Abstoß, ich habe mich auf die Situation konzentriert und höre nur wie jemand „Schiri, Schiri“ ruft. Als ich mich umdrehe, sehe ich gerade noch wie ein Oberstüter Akteur einem Welpener einen Schlag gegen den Kopf verpasst. Ich habe dann den Schläger vom Platz gestellt, was vorher passiert war, hatte ich ja nicht gesehen", rechtfertigt sich Herbert Bronzel, Schiedsrichter der Begegnung.

Doch genau bei dem, was vorher passiert war, gehen die Meinungen beider Lager auseinander. Die Welpener wollen die Kopfnuss nicht gesehen haben, die Oberstüter sind sich 100-prozentig sicher, dass es sie gab. „Das vermeintliche Opfer soll den Täter selbst attackiert haben. Die Oberstüter haben Zeugen vorgebracht, die alle in diese Richtung aussagen. Das wird von Welper natürlich bestritten, daher müssen wir noch mal im beisein aller relevanten Zeugen und Beteiligten eine Sitzung abhalten, den Sachverhalt klären und gegebenenfalls eine Strafe aussprechen. Diese wird sich beim Tatbestand Tätlichkeit, sollte er sich denn bestätigen, auf mindestens sechs und höchstens zwölf Wochen belaufen“, ergänzt Köhn. Am kommenden Mittwoch, dem 8. Oktober, wird über das Strafmaß entschieden.

Die beiden Akteure haben sich indes entschuldigt, wollen sich aber weiter nicht äußern, da man die Sache nicht zusätzlich aufbauschen möchte.

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