Der angeklagte Bausenhagener wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt (1050 Euro Geldbuße), da er seinem Gegenspieler einen Kopfstoß verpasst hatte.
Gewalt auf dem Fußballplatz ist in den unteren Spielklassen zunehmend ein Thema: Vor dem Amtsgericht Unna trafen sich am Dienstag zwei Spieler der Spielvereinigung Holzwickede und des SV Bausenhagen zur Verlängerung. Für den angeklagten Kicker aus Bausenhagen ging es um mehr als nur Punkte in der Kreisliga C. Er wurde von Richterin Katja Frigelj wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 30 Tagessätzen á 35 Euro verurteilt.
Am 16. Oktober 2011 hatten sich beide Spieler mit ihren Teams auf dem Platz am Schulzentrum getroffen. Schon während des Spiels, so das Opfer im Zeugenstand, sei man verbal aneinandergeraten.
Gleich nach dem Abpfiff habe ihm der Angeklagte dann einen Kopfstoß verpasst. Resultat: eine Platzwunde und zwei lockere Schneidezähne. Noch auf dem Platz versuchte das blutende Opfer den Namen des Gegenspielers oder von Zeugen herauszufinden. Vergeblich. „Ich habe dann anhand der Rückennumer 15 seinen Namen im Internet herausgefunden“, so das Opfer.
Der Angeklagte gab das Unschuldslamm
Vor Gericht gab der Angeklagte das Unschuldslamm: „Ich habe gar nichts getan.“ Zur Unterstützung sagte seine Partnerin als Zeugin aus. Die erklärte denn auch, nichts Besonderes bemerkt zu haben.
Das Angebot der Richterin, das Verfahren gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes einzustellen, lehnte der Angeklagte ab. Was er besser nicht getan hätte: „Aus meiner Sicht ist der Zeuge absolut glaubwürdig“, hatte die Richterin schon vorher erklärt. Die Folgen des Kopfstoßes seien ärztlich belegt, der Zeuge habe seinen Peiniger eindeutig wiedererkannt. Dass die Partnerin des Angeklagten nichts bemerkt haben will, stehe dazu nicht im Widerspruch. Schließlich hätten selbst die Mitspieler und der Schiedsrichter auf dem Platz nichts bemerkt. Das Spiel gewann Bausenhagen übrigens 3:1. Das Nachspiel vor Gericht endete für den rabiaten Kicker mit einer Geldstrafe von 1 050 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung.