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Duisburg: Hickhack um Spielerlizenzen - Verbandsspruchkammer ermittelt
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Duisburg: Hickhack um Spielerlizenzen - Verbandsspruchkammer ermittelt
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Was wäre Deutschland, wenn nicht auch das System mit Spielern in den unteren Amateurligen exakt reglementiert wäre? Ordnung ist zwar von Nöten, kann aber auch zur Verwirrung führen und einen vollends die Orientierung im Paragraphen-Wirrwarr rauben. Denn nicht jeder Kreisliga-Kicker hat den selben Status, wenn er auf dem Platz steht. Es wird zwischen Amateur und Vertragsspieler unterschieden. Und wenn vor Ablauf einer genau festgelegten Frist zwischen diesen beiden Möglichkeiten gewechselt wird, kann es auch schon mal mächtig Ärger geben. So geschehen in Duisburg, genauer gesagt beim A-Ligisten Viktoria Buchholz. Die Verbandsspruchkammer tagt bereits

Der Aufstiegsfavorit verpflichtete im Sommer 2007, also vor Beginn der aktuellen Spielzeit, drei Akteure, die sich zwar allesamt fristgerecht von ihrem jeweiligen Klub abmeldeten, dort aber keine Freigabe erhielten. Das heißt der neue Verein hätte an die abgebende Mannschaft eine festgelegte Ablöse zahlen müssen. Doch Viktoria erklärte alle drei Kicker zum Vertragsspieler. Dabei wird zwar keine Ablöse fällig, dafür muss der Verein dann aber anderweitig für den Spieler einiges berappen: Es müssen sämtliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Abgaben abgeführt werden. So weit noch einfach zu verstehen. Wo genau liegt also der Stein das Anstoßes? "Viktoria hat im Sommer Björn Pilz, einen unserer Spieler, auf der Wunschliste gehabt", erklärt Helmut Trautmann, Co-Trainer beim Ligakonkurrenten Duisburg 08, und verdeutlicht das Prozedere: "Buchholz ist ohne mit uns zu sprechen an den Akteur herangetreten und hat sein Interesse bekundet. Den gesetzlichen Rahmen ausschöpfend hat der Verein den Spieler Pilz zum Vertragsamateur erklärt, musste somit keine Ablöse zahlen. Anstatt wie im Regelwerk verlangt den Vertrag ein Jahr laufen zu lassen, hat der Klub den Kontrakt jedoch vorzeitig umgeändert."

Zur Erklärung: Im illustrierten Fall handelt es sich um einen Vereinswechsel innerhalb der Wechselperiode I. Das heißt: Die Ablösesumme ist nicht verhandelbar. Umgangen werden kann sie nur, wenn – wie geschehen - der empfangende Verein den Kicker zum Vertragsamateur erklärt. Die Laufzeit beträgt im dargestellten Fall dann mindestens ein Jahr. Wird die Laufzeit aber unterschritten, ist die Spielberechtigung des Akteurs erloschen, da diese nur ihre Gültigkeit behält, wenn an den abgebenden Verein die vorgesehene Entschädigung (in diesem Fall 500 Euro) nachträglich entrichtet wird. "Ich habe versucht Peter Thomas, den Kassenprüfer von Viktoria Buchholz, auf einige Unregelmäßigkeiten bezüglich des Wechsels unseres Spielers Yahya Yanilmaz aufmerksam zu machen", beschreibt Yüksel Kursun, 1. Vorsitzender beim Bezirksligisten TuSpo Huckingen, die Sachlage.

Denn auch bei der zweiten Neuerwerbung drängten sich bei den Verantwortlichen des abgebenden Vereins Fragen über die Rechtmäßigkeit des Wechsels auf. "Ich habe auf der Internetseite der Passstelle recherchiert und dabei ist mir aufgefallen, dass auch im Falle unseres Spielers der Status des Aktiven einige Male geändert wurde. "Die Verträge unserer Zugänge wurden tatsächlich geändert. Die Drei haben mich aus persönlichen Gründen darum gebeten und so bin ich nach Absprache mit dem Rechtsreferenten des zuständigen Verbandes der Bitte nachgekommen", ist sich Thomas keiner Schuld bewusst. "Mir drängt sich der Verdacht auf, dass uns hier einige den schwarzen Peter zuschieben wollen. Im Grunde genommen ist an der Sache nicht viel dran. Die Passstelle hat bezüglich der Veröffentlichung der Vertragsmodalitäten einen Fehler begangen, der einen falschen Eindruck erweckt haben muss", versucht Heiko Heinlein, Coach der Buchholzer, die Hektik aus der Angelegenheit zu nehmen.

Was bleibt also neben Eindrücken, Beschuldigungen und Unterstellungen? TuSpo Huckingen und Duisburg 08 haben gegen die Vorgehensweise des Lokalrivalen Einspruch eingelegt. Momentan beschäftigt sich die Verbandsspruchkammer, das oberste Rechtsorgan des Fußball-Verbandes Niederrhein, mit dem Fall. Von Punktabzügen, nachträglichen Zahlungen und einer Exkulpation ist die Rede. Wie sich die Kammer entscheidet, wird sich zeigen. Das letzte Wort scheint damit aber noch lange nicht gesprochen.

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