In der zweiten Anklage, die die Staatsanwaltschaft vor einigen Tagen am Landgericht Bochum erhoben hat, taucht auch die Begegnung des VfL Bochum U19 gegen Arminia Bielefeld U 19 am 31. Oktober 2009 auf.
Das erfuhr die WAZ am Dienstag auf Nachfrage beim Gericht. Neben der Partie der Bochumer U19 gegen die U19 von Arminia Bielefeld, nannte es auch sechs weitere deutsche Begegnungen, die in dieser zweiten Anklage unter Manipulationsverdacht stehen:
1. FC Saarbrücken - SC Verl, 31. Oktober 2009, Regionalliga
Bayern Alzenau - Stuttg. Kickers, 31. Oktober 2009, Regionalliga
FC Gera - VfB Pößneck, 15. Mai 2009, Oberliga
Germania Halberstadt - Borea Dresden, 31. Mai 2009, Oberliga
CZ Jena Amat. - ZFC Meuselwitz, 24. Mai 2009, Oberliga
Außerdem stehen in der zweiten Anklage zwei Spiele der 2. Schweizer Liga unter Betrugsverdacht: Servette Genf - FC Gossau am 30. Mai 2009 sowie FC Gossau - FC Locarno am 24. Mai 2009.
In einer ersten Anklage der Staatsanwaltschaft stehen weitere zehn deutsche Spiele, unter anderem mit Beteiligung von drei Reviervereinen. Die WAZ und DerWesten hatte diese Spiele bereits veröffentlicht.
Die Liste sagt nichts darüber aus, ob diese Spiele im Ergebnis auch wirklich manipuliert worden sind, auch nichts darüber, von welchen Beteiligten. Die Anklage geht aber zumindest von einem Versuch aus. Auch das wäre strafbar. Zumal auch solche Manipulationsversuche, die auf dem Spielfeld nicht umgesetzt werden konnten, die Wettquoten verzerren.
Geschädigte sind laut Anklage die Wettanbieter. Nach den bisherigen Anklagen ist ein Schaden von über 1,8 Mio Euro entstanden. Einen immateriellen Schaden dürften aber auch die Vereine und ihre Fans erlitten haben. Rund 350.000 Euro Schmiergeld für Spieler oder Schiedsrichter sollen aufgewandt worden sein. Die Angeklagten sollen über 1,45 Mio Euro Gewinn gemacht haben.
Die beiden Anklagen richten sich gegen jeweils zwei Männer (32, 35, 35, 55). Prozessbeginn ist voraussichtlich der 6. Oktober. Ob dann alle vier oder nur erst zwei Männer auf der Anklagebank sitzen, hat das Gericht noch nicht entschieden.