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TV: EU will Rechtevermarktung ohne Grenzen
Fall an EuGH weitergeleitet

TV: EU will Rechtevermarktung ohne Grenzen
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Die Europäische Union will die TV-Rechtevermarktung offenbar neu gestalten und stellt sich eine Vermarktung ohne Grenzen vor. "Die territorialen Grenzen beim Urheberrechtsschutz in Europa müssen infrage gestellt werden", sagte EU-Medienkommissarin Viviane Reding dem Handelsblatt (Mittwoch-Ausgabe).

Betroffen von dieser Neuregelung könnte auch der deutsche Profi-Fußball sein, denn bislang kassiert die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Auslandsvermarktung der TV-Rechte knapp 20 Millionen Euro per annum. DFL-Sprecher Christian Pfennig sagte dem sid: "Wir kommentieren dies nicht."

Die englische Premier League soll allein aus der Auslandsvermarktung rund 30 Prozent des Gesamtumsatzes generieren. Sollte sich die Meinung Redings durchsetzen, ist es den Anbietern von Filmen und Sportübertragungen künftig auf EU-Ebene nur noch gestattet, ihre Ware lediglich einmal zu verkaufen. Derjenige, der die Rechte erwirbt, kann die Bilder somit in allen 27 EU-Ländern ausstrahlen.

Reding: "Wie soll sich eine europäische Informationsgesellschaft bilden, wenn es für die Inhalte keinen grenzenlosen Markt gleicher Größe gibt wie in den USA?" Es gebe 27 nationale Regelungen für den Urheberschutz. Dies führe dazu, dass Lizenzen national und nicht für die gesamte EU vergeben würden. Es gebe in der EU eindeutig den Bedarf für eine stärkere Integration der Märkte für audiovisuelle Dienste.

Europa müsse zu einem Raum einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für mediale Inhalte werden, der alle Mitgliedstaaten der EU umfasse. Hintergrund der Angelegenheit ist im Übrigen eine Klage gegen eine englische Pubbesitzerin. Sie soll die Spiele der Premier League laut Handelsblatt statt für umgerechnet rund 9000 Euro pro Saison vom englischen Pay-TV-Anbieter BSkyB für 1200 Euro pro Jahr beim griechischen Bezahlsender Nova gebucht haben.

Der Londoner High Court hat den Fall gemeinsam mit einem ähnlich gelagerten an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg weitergeleitet. Dieser hatte 1980 noch eine Entscheidung zum Schutz von "Kreativindustrien" getroffen; dieses Urteil steht nun aber wieder auf dem Prüfstand.

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