Nationalspieler Antonio Rüdiger (31) und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gehen juristisch gegen den Journalisten Julian Reichelt vor. Rüdiger fühlt sich durch die Kritik Reichelts an einem von ihm bei Instagram veröffentlichten Foto zum Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan verunglimpft und verleumdet. Der Fußball-Profi von Real Madrid hat deshalb Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft gestellt, der Verband hat die Angelegenheit bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main gemeldet.
In seinem Beitrag am 11. März hatte der praktizierende Muslim Rüdiger ein Foto von sich im weißen Gewand auf einem Gebetsteppich gepostet. Der Zeigefinger seiner rechten Hand zeigt in den Himmel. „Möge der Allmächtige unser Fasten und unsere Gebete annehmen“, schrieb Rüdiger als Gruß zum Ramadan. Nach Meinung von Reichelt hat Rüdiger mit dem erhobenen Zeigefinger eine islamistische Geste gezeigt.
Das Rüdiger-Management und der DFB bestätigten die Anzeigen der Deutschen Presse-Agentur. Zuerst hatte die „Bild“ berichtet. Die Strafanzeige gegen Reichelt liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Bei der Anzeige geht es um Beleidigung beziehungsweise Verleumdung, verhetzende Beleidigung und Volksverhetzung. Rüdiger selbst wollte sich zu der Angelegenheit nicht äußern.
Reichelt blieb am Montagabend bei seiner Bewertung der Geste Rüdigers und erklärte auf X (früher Twitter) zudem: „Auch und gerade weil es um einen beliebten Nationalspieler geht, darf man sich nicht einschüchtern lassen. (...) Was Antonio Rüdiger und der DFB hier anwenden, sind Einschüchterungsmethoden.“
Das Bundesinnenministerium erklärte laut „Bild“, aus seiner Sicht sei der erhobene Finger „als Glaubensbekenntnis zu verstehen und insofern mit Blick auf die öffentliche Sicherheit als unproblematisch einzuordnen. Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass islamistische Gruppen dieses Symbol vereinnahmen und für ihre Zwecke missbrauchen“.
Das Zeigen des Fingers könne in bestimmten Kontexten als Zeichen einer salafistischen beziehungsweise islamistischen Radikalisierung angesehen werden, wenn Akteure sich bewusst dieser Mehrdeutigkeit bedienten. „Hier kommt es auf die Betrachtung im Einzelfall an“, hieß es vom Ministerium weiter.