Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke vom Amtsgericht Duisburg ernannt. In der öffentlichen Bekanntmachung des Verfahrens heißt es unter anderem: "Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Damit ist nun offiziell, was die Vereinsverantwortlichen bereits gesagt haben: Der FCR Duisburg hat ab sofort keinerlei Handhabe mehr, was mit den "Löwinnen" passiert und ist davon abhängig, was Röpke für die mögliche Sanierung des Vereins vorschlägt. Über einen Zeitraum von drei Monaten ist jetzt Zeit, die ausstehenden Verbindlichkeiten, die sich laut WAZ auf 200.000 Euro belaufen sollen, zu begleichen. Für den Spielbetrieb in der Bundesliga bedeutet dies nach wie vor jedoch keine Einschnitte. Der FCR nimmt weiterhin an der Bundesliga teil und hofft, den Spielbetrieb bis zum Saisonende aufrecht erhalten zu können.