Die Summe stammt aus Ordnungsgeldern und Vertragsstrafen, die im Kalenderjahr 2008 gegen Mannschaften des Lizenzfußballs, aber auch aus der 3. Liga und den Regionalligen verhängt wurden. Nach Paragraph 34 der Rechts- und Verfahrensordnung müssen diese Geldstrafen für gemeinnützige Zwecke des DFB oder seiner Mitgliedsverbände verwendet werden.
Ordnungsgelder und Vetragsstrafen für guten Zweck
740.550 Euro gehen an Stiftungen

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