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Ordnungsgelder und Vetragsstrafen für guten Zweck
740.550 Euro gehen an Stiftungen

DFB: Strafgelder kommen gutem Zweck zugute
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Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) überweist 740.550 Euro an Stiftungen, die dem Fußballsport nahe stehen. Es handelt sich um folgende Beträge: Bundesliga-Stiftung 240.000 Euro, Franz-Beckenbauer-Stiftung 150.000 Euro, DFB-Kulturstiftung 80.000 Euro, DFB-Stiftung Egidius Braun 80.000 Euro, Sepp Herberger-Stiftung 80.000 Euro, Fritz-Walter-Stiftung 55.275 Euro und die Uwe-Seeler-Stiftung ebenfalls 55.275 Euro.

Die Summe stammt aus Ordnungsgeldern und Vertragsstrafen, die im Kalenderjahr 2008 gegen Mannschaften des Lizenzfußballs, aber auch aus der 3. Liga und den Regionalligen verhängt wurden. Nach Paragraph 34 der Rechts- und Verfahrensordnung müssen diese Geldstrafen für gemeinnützige Zwecke des DFB oder seiner Mitgliedsverbände verwendet werden.

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