Mit der Beschwerde will der DFB gerichtlich festgestellt wissen, dass die Hausdurchsuchung vom 26. Februar rechtswidrig war. Über weitere juristische Schritte, etwa die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, will das Präsidium nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens entscheiden.
Das Bundeskartellamt hatte ein Verfahren gegen den DFB und die Liga wegen des Verdachts wettbewerbswidriger Absprachen bei der Akquisition von Sponsoren eingeleitet. Dieses Verfahren wurde am 22. August eingestellt. Dem DFB wurde zudem mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung der Verband und die betroffenen Personen aus der Staatskasse zu entschädigen sind und ihnen Kostenerstattung für den durch die Durchsuchung entstandenen Schaden, insbesondere Erstattung der Anwaltsgebühren, gewährt werden muss.