Am Freitag widerrief das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die am 2. November 2018 gegen den BVB ausgesprochene Bewährungsstrafe, weil Dortmunder Fans im jüngsten Auswärtsspiel (20. Dezember) gegen die Kraichgauer mit Schmähungen gegen TSG-Mäzen Dietmar Hopp erneut auffällig geworden waren. Der BVB stimmte dem Widerruf zu.
„Der Widerruf der Bewährungsstrafe bedeutet, dass Dortmund alle Pflichtspiele in Hoffenheim in der nächsten und der übernächsten Saison unter Ausschluss seiner Anhänger zu bestreiten hat. Zudem muss der BVB die Hoffenheimer für die durch die Zuschauerausschlüsse im Gastbereich bedingten Mindereinnahmen entschädigen“, teilte der DFB in einer Mitteilung mit.
Zudem muss der BVB wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen, bis zu 17.000 Euro kann der BVB für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2020 nachzuweisen wäre.
Im jüngsten Gastspiel in Sinsheim kurz vor Weihnachten hatten die BVB-Anhänger zahlreiche beleidigende Banner entrollt und Schmählieder angestimmt. Schon bei vorherigen Duellen war der 79-jährige Hopp mehrmals beleidigt worden, was der Investor auch schon in mehreren Fällen zur Anzeige gebracht hatte.
SID