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Keine Regionalliga-Rückkehr
SV Wilhelmshaven scheitert vor Oberlandesgericht

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Fußball-Siebtligist SV Wilhelmshaven ist mit seiner Klage auf eine Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord auch vor dem Oberlandesgericht Bremen gescheitert.

In seiner Urteilsbegründung erklärte das OLG am Freitag, dass der Verein «zwar dem Grunde nach einen Anspruch auf Schadenersatz» habe, eine Wiedereingliederung nach fünf Jahren «im konkreten Fall aber unmöglich» sei.

«Die Teilnahme an der Regionalliga in der kommenden Spielzeit 2019/20 sei nicht mit der entgangenen Teilnahme an der Spielzeit 2014/2015 identisch», heißt es in dem Urteil. «Es könne schon nicht unterstellt werden, dass der klagende Verein, wenn er seinerzeit nicht abgestiegen wäre, heute überhaupt noch in der Regionalliga spielen würde, denn dazu müsse man einen kontinuierlichen sportlichen Erfolg über einen Zeitraum von fünf Spielzeiten unterstellen.» Immerhin ließ der 2. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts eine Revision beim Bundesgerichtshof zu. Die Wilhelmshavener können nun binnen eines Monats Einspruch gegen das OLG-Urteil einlegen. Im April 2018 hatte bereits das Landgericht Bremen eine Klage des Vereins zurückgewiesen.

Der frühere Drittligist SV Wilhelmshaven musste auf Anweisung des Weltverbandes FIFA nach der Saison 2013/14 aus der viertklassigen Regionalliga absteigen, weil er in den Jahren zuvor Ausbildungsentschädigungen für argentinische Spieler nicht gezahlt hatte. 2016 entschied der Bundesgerichtshof, dass dieser Zwangsabstieg nicht gerechtfertigt war. Seitdem versucht der Verein, seine Wiedereingliederung in die Regionalliga durchzusetzen. (dpa)

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