Wacker Burghausen wurde am Dienstag vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen fahrlässigen Verhaltens im Fall David Solga zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Verein hat dem Urteil wegen "zurechenbarer Verabreichung eines Dopingmittels in der Form einer spezifischen Substanz" zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Solga war bei einer Dopingkontrolle im Anschluss an das Punktspiel gegen Jahn Regensburg am 4. Oktober positiv auf das Stimulanzium Methylpseudoephedrine als Metabolit von Metamfepramon getestet worden. Die Substanz war in einem Grippe-Medikament enthalten, dass der Mannschaftsarzt Solga verabreicht hatte.
Am 14. November hatte das DFB-Sportgericht den Spieler wegen des Dopingvergehens bereits verwarnt. Es habe sich nicht um einen klassischen Dopingfall mit der Einnahme eines verbotenen Medikamentes zur Leistungssteigerung gehandelt, Solga hätte sich andererseits aber "nicht blind auf seinen Vereinsarzt verlassen" dürfen. Solga war zur Halbzeitpause der Begegnung ausgewechselt worden, das Spiel endete 1:0 für Regensburg.