Wer der Jahreshauptversammlung des Fußball-Drittligisten Rot-Weiss Essen am 13. Oktober sorgenvoll entgegenblickt, kann sich mit dem Gedanken trösten, dass es wohl unter keinen Umständen schlimmer als bei der JHV im Juni 2023 kommen kann.
Überraschend präsentierten die Verantwortlichen des Traditionsklubs desaströse Geschäftszahlen, die für eine aufgeheizte Stimmung im „Saal Europa“ der Messe Essen sorgten.
Zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt ging der damalige Aufsichtsratschef André Helf anschließend auf Teile der aktiven Fanszene los. Es folgten in Anwesenheit des Oberbürgermeisters Pöbeleien, Chaos und ein vorzeitiges Ende einer denkwürdigen Versammlung, die der Verein in dieser Form nie wieder erleben möchte.
Am 13. Oktober lädt Rot-Weiss Essen seine Mitglieder erneut zur ordentlichen Jahreshauptversammlung in die Messe Essen ein. Beginn der Veranstaltung ist um 11 Uhr. Alle wichtigen Fragen zur RWE-JHV werden hier beantwortet.
Welche Geschäftsberichte werden den Mitgliedern von Rot-Weiss Essen vorgetragen?
Auf der Tagesordnung stehen erstmals Berichte für zwei Geschäftsjahre, das vollständige Geschäftsjahr 2023 und das erste Halbjahr 2024 (Rumpfgeschäftsjahr). Der Verein weicht seit diesem Jahr bei seinem Geschäftsbericht vom Kalenderjahr ab. Das Geschäftsjahr soll künftig vom 01.07. bis zum 30.06. laufen. Aufgrund dieser Änderung ist auch das erste Halbjahr 2024 Teil der vorgestellten Bilanz.
Steht die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat auf dem Programm?
Ja. Die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist fester Bestandteil jeder ordentlichen Mitgliederversammlung. Grundlage sind auch bei der Entlastung das vollständige Geschäftsjahr 2023 und das Rumpfgeschäftsjahr 2024.
Ist bei der RWE-Bilanz erneut mit großen Verlusten zu rechnen?
Nein. Die Geschäftsberichte liegen aktuell noch bei den Wirtschaftsprüfern. Nach aktuellem Stand ist nicht mit nennenswerten Verlusten zu rechnen, ebenso wenig mit großen Gewinnen.
Wie laufen die Wahlen zum RWE-Wahlausschuss?
Der Wahlausschuss wird für einen Zeitraum von drei Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt, in diesem Jahr können die Posten neu besetzt werden. Das aktuelle Gremium besteht aus fünf Mitgliedern: Claus Werner Genge, Klaus Grewer, Dieter Gruber, Christian Hülsmann und Klaus-Peter Zimmert. Stimmberechtigte Mitglieder können Kandidaten für den Wahlausschuss schriftlich vorschlagen. Der Vorschlag muss von mindestens zehn stimmberechtigten Mitgliedern erfolgen. Wahlberechtigt sind nur Personen, die dem Verein zum Zeitpunkt der Wahl mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung angehören. Auch der Vorstand kann der Mitgliederversammlung Wahlvorschläge unterbreiten. Der Wahlausschuss muss aus mindestens drei Vereinsmitgliedern bestehen.
Warum ist die Wahl zum Wahlausschuss bei Rot-Weiss Essen in diesem Jahr brisant?
Mehrere Mitglieder des Klubs, die der aktuellen RWE-Vereinsführung kritisch gegenüberstehen, drängen am 13. Oktober in den Wahlausschuss, um die Chancen auf eine Besetzung des Aufsichtsrates im kommenden Jahr zu erhöhen. Der Wahlausschuss hat laut Vereinssatzung die Aufgabe, Vorschläge zur Wahl des Aufsichtsrates zu machen. Den Wahlen bei der kommenden JHV kommt somit eine hohe Bedeutung zu.