Richterin Antje Reim verkündete am Donnerstag im Landgericht das Urteil, das 60 Seiten umfasst. Demnach ist die Kündigung des Funktionärs vom 13. Juni 2013 unwirksam. Die Kammer wies zudem die Schadensersatzklage des MSV ab. Der MSV hatte 4,3 Millionen Euro von Kentsch gefordert.
„Wir sind sehr enttäuscht. Das hatten wir nicht erwartet“, erklärte MSV-Präsident Ingo Wald nach der Urteilsverkündung. Der MSV wird nun mit seinem Anwalt beraten, ob es eine Berufung geben wird. Dann würde sich das Oberlandesgericht Düsseldorf in der nächsten Instanz mit dem Fall befassen. Der MSV hat einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen.
Kündigung formell unwirksam
Das Gericht kam zum Schluss, dass die Kündigung von Geschäftsführer Roland Kentsch, der am Donnerstag im Gericht nicht anwesend war, formell unwirksam war. Die Kammer konnte nicht feststellen, dass mit der Kündigung ein Original des entsprechenden Gesellschafterbeschlusses an Kentsch übergeben worden ist.
Bei der Beweisaufnahme im September letzten Jahres hatten sich die MSV-Funktionäre in Widersprüchen verstrickt – vor allem Udo Kirmse (zum Zeitpunkt der Kentsch-Kündigung Vorstandsvorsitzender des MSV), der zweimal vor Gericht aussagte, weil er bei seiner ersten Aussage Erinnerungslücken hatte. Der MSV Duisburg muss nun Gehälter in Höhe von rund 125 000 Euro an Roland Kentsch nachzahlen.
Lizenz war nicht zu retten
Bei der abgewiesenen Schadensersatzklage im Zusammenhang mit der verweigerten Lizenz hat das Gericht nicht entschieden, ob eine Pflichtverletzung von Kentsch vorlag. Die Kammer kam zum Schluss, dass der MSV die Lizenz aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Voraussetzungen auch dann nicht erhalten hätte, wenn sich Kentsch pflichtgemäß verhalten hätte.
Hier dürfte die Aussage von Schauinslandreisen-Chef Gerald Kassner im September entscheidend gewesen sein. Kassner konnte demnach nicht nachweisen, dass er ein Finanzierungspaket hätte schnüren können, mit dem die Lizenz zu retten gewesen wäre.
Inzwischen hat der MSV angekündigt, Berufung einzulegen. Das Urteil vom 13. April 2017 des Landgerichts Duisburg, mit dem der Klage des Herrn Kentsch stattgegeben und die Widerklage abgewiesen wurde, liegt bereits in schriftlicher Ausfertigung vor. Nach erster Bewertung der Urteilsbegründung wird der MSV Duisburg gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.