Der VfR begründet den Schritt damit, sich von Schulden befreien zu wollen, die den Verein noch aus der Vergangenheit belasten und die Zukunft des Vereins in Frage stellen würden. Der laufende Spielbetrieb ist nach Angaben des Vereins durch die Plansanierung nicht gefährdet.
Der DFB wird nun eine schriftliche Stellungnahme des Klubs anfordern. Anschließend wird der DFB-Spielausschuss über die Folgen der Aalener Entscheidung für die laufende Saison der 3. Liga entscheiden. Derzeit belegt der VfR Aalen nach 22 Spieltagen Platz neun.
Paragraf 6 der Spielordnung sieht im Falle eines Insolvenzantrags den Abzug von neun Punkten vor. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann von diesem Punktabzug abgesehen werden, beispielsweise wenn gegen den Hauptsponsor zuvor ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Weitere spieltechnische Konsequenzen über einen Punktabzug hinaus sind nicht vorgesehen.
Sollte Aalen neun Punkte verlieren, würde der Verein nach aktuellem Stand auf Abstiegsplatz 18 rutschen und hätte zwei Zähler Rückstand auf Rang 17, der den sportlichen Klassenverbleib bedeutet.
"Es ist sehr bedauerlich, dass der VfR Aalen von seiner Vergangenheit eingeholt wird und sich zu diesem Schritt gezwungen sieht. Es passt leider nicht zur positiven Entwicklung der 3. Liga", sagte der für die 3. Liga zuständige DFB-Vizepräsident Peter Frymuth und fügte an: "Der VfR hat in den Gesprächen mit dem DFB auch deutlich gemacht, dass er sich in der 3. Liga aktuell auf einem sehr positiven Weg sieht, sowohl sportlich als auch wirtschaftlich."
Die Liquidität des VfR - entscheidendes Kriterium für die Zulassung zur 3. Liga - ist nach derzeitiger Kenntnislage bis zum 30. Juni 2017 gesichert. Dies hat der DFB im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison festgestellt.