Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte Hansa wegen des neuerlichen Fehlverhalten seiner Fans in insgesamt acht Fällen zu einem Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen Jahn Regensburg am 28. Januar 2017. Bei den fünf folgenden Heimspielen dürfen nur maximal 2000 Zuschauer auf die Südtribüne der Rostocker Arena. Zudem muss der Klub aus Mecklenburg eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen.
Es ist bereits das zweite "Geisterspiel", das der ehemalige Bundesligist austragen muss. Schon beim Zweitliga-Heimspiel im Dezember 2011 gegen Dynamo Dresden waren die Tore für die Zuschauer geschlossen geblieben. Mit 11.000 sogenannten "Geistertickets" hatte Hansa den Einnahmeverlust etwas auffangen können.
Das Sportgericht widerrief die Strafaussetzung aus dem Sportgerichts-Urteil gegen Hansa vom 17. November 2015 ("Geisterspiel" auf Bewährung) unter Berücksichtigung der Bundesgerichts-Entscheidung. "Aufgrund der neuerlichen Verfehlungen der Anhänger von Hansa Rostock war der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung unausweichlich. Zudem mussten wegen der Vielzahl und der Intensität der Vorfälle weitere spürbare Sanktionen verhängt werden", sagte Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.