Damit reduzierte das Sportgericht Angaben zufolge die Geldstrafe aus einem vorangegangenen Einzelrichter-Urteil um 2000 Euro. Grund für die Verurteilung sind vier Fälle unsportlichen Verhaltens von Magdeburger Fans.
Die Schließung der Nordtribüne für ein Heimspiel wurde für zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt. Sie erfolgt nur, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Hälfte der Geldstrafe kann der 1. FC Magdeburg für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen ausgeben. Dies muss der einstige Europapokalsieger dem DFB bis zum 31. Juli nachweisen.