Der Klub stimmte zu, das Urteil ist rechtskräftig. Hansa ist Wiederholungstäter
Wie der DFB mitteilte, sei es wegen Störungen aus dem Zuschauerbereich der Rostocker zweimal zu Verzögerungen der Partie gekommen. Zunächst musste der Schiedsrichter die Hamburger Spieler kurz vor Anpfiff der 2. Halbzeit vom Spielfeld schicken, weil im Rostocker Zuschauerblock ein Knallkörper mit starker Rauchentwicklung gezündet wurde. Die zweite Halbzeit begann mit dreiminütiger Verspätung. In der 87. Minute sorgte dann das erneute Zünden eines Knallkörpers mit starker Rauchentwicklung im Rostocker Block für eine mehr als einminütige Spielunterbrechung.
Hansa Rostock gilt als Wiederholungstäter und muss für den Fall eines erneuten "gravierenden Vorfalls" mit einer Platzsperre, einem Teilausschluss der Öffentlichkeit oder einer Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit rechnen. Der Klub war bereits in der vergangenen und in der laufenden Saison je einmal wegen ähnlicher Vorkommnisse vom DFB-Sportgericht zu Geldstrafen verurteilt worden.
5.000 Euro Strafe gegen den FCN
Auch der 1. FC Nürnberg muss nach dem Fehlverhalten seiner Fans während der Ligaspiele beim FC Augsburg am 30. Januar (0:0) und bei Rot-Weiß Oberhausen am 9. April (3:0) 5000 Euro Geldstrafe bezahlen. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Mittwoch mit. Das DFB-Sportgericht verurteilte den Club in beiden Fälle wegen unsportlichen Verhaltens. Die Franken haben dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
In Augsburg hatten die Club-Fans in ihrem Block zweimal je eine Rauchbombe gezündet. Bei der Partie in Oberhausen wurden erneut eine Rauchbome und zudem zwei bengalische Feuer gezündet. Dabei musste die Ausführung eines Freistoßes unterbrochen werden, um die Fans per Stadiondurchsage zu besänftigen.