Das Gericht erkannte im Einzelrichter-Verfahren ein unsportliches Verhalten im Punktspiel am 30. November bei Rot-Weiß Oberhausen. Dort waren in der ersten Halbzeit im Duisburger Fanblock unmittelbar hinter dem Tor eine Rauchbombe sowie ein Knallkörper gezündet worden.
Außerdem muss Liga-Konkurrent FSV Frankfurt eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro zahlen, weil während des Heimspiels am 1. Dezember gegen den FSV Mainz 05 ein FSV-Fan auf das Spielfeld gelaufen war.