Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Abwehrspieler mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
Voigt hatte nach dem Spiel beim VfL Osnabrück (2:2) am 24. Februar im Interview mit dem Fernsehsender Premiere die Unparteilichkeit der Schiedsrichter in Abrede gestellt. Der Spieler hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.