Die Spieler sind mit der Klage gegen ihren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Heidelberg gescheitert.
Das Gericht wies die Klage zurück, weil in den Verträgen der Profis vom "sportlichen Abstieg" die Rede sei. Da Sandhausen aber nur aufgrund des Lizenzentzugs für den MSV Duisburg nicht abgestiegen ist, sei die Leistung nicht erbracht worden.
Horst Kletke, der Anwalt der beiden Profis, will voraussichtlich Berufung gegen das Urteil beim Landesarbeitsgericht einlegen. Pischorn verlangt 30.000 Euro, Langer 7250. Beide Spieler gehören nach wie vor dem Kader der Kurpfälzer an, sind in der laufenden Spielzeit aber noch nicht zum Einsatz gekommen.
Die juristische Auseinandersetzung entbehrt mit Blick auf Kletke nicht einer gewissen Ironie, da der Anwalt im Juni noch aufseiten der Duisburger gegen den Lizenzentzug gekämpft hatte.