Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Der Verein muss zudem jeweils 25.000 Euro Zuschauerausfall an die beiden gastgebenden Vereine zahlen. Betroffen sind Erzegbirge Aue (30. September) und Fortuna Düsseldorf (21. Oktober). Hansa Rostock hat dem Urteil bereits zugestimmt.
Im Spiel bei Eintracht Frankfurt am 16. September war es im Rostocker Block kurz vor Anpfiff zum massiven Einsatz von Feuerwerkskörpern gekommen. Zudem wurden aus dem Rostocker Block 15 Leuchtraketen abgefeuert. Es kam zu einer massiven Rauchentwicklung. Die zweite Halbzeit konnte erst mit Verspätung angepfiffen werden. Auf dem Rückweg zum Bahnhof waren zudem die beiden Fanlager aneinandergeraten. Die mit einem Großaufgebot angerückte Polizei nahm 24 Personen zur Identitätsfeststellung vorübergehend in Gewahrsam.
Die Strafe fiel auch deshalb zu drastisch aus, weil Hansa Wiederholungstäter ist. Schon mehrfach waren Hansa-Fans in der Vergangenheit durch Ausschreitungen aufgefallen. Vorstandschef Bernd Hofmann hatte im Vorfeld der Entscheidung durch den DFB noch darauf gesetzt, dass es nicht zu einer pauschalen Verurteilung der gesamten Fanszene kommen würde. Stattdessen, so Hofmann, sollten in Zukunft weiter präventive Maßnahmen ergriffen werden. Nun aber sind zunächst einmal alle Hansa-Fans bestraft.