Der Torhüter wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen "unsportlichen Verhaltens" gesperrt.
Ratajczak hatte einen Schuss des Karlsruhers Louis Ngwat-Mahop in der 23. Minute außerhalb des Strafraums mit dem Unterarm abgewehrt. Das Urteil ist rechtskräftig, Verein und Spieler haben dem Strafmaß zugestimmt.