Karl-Heinz Wildmoser junior ist zur Zahlung von 2,8 Millionen Euro an die Betreiber der Münchner WM-Arena verurteilt worden. Das entschied das Landgericht München II am Mittwoch. Der Sohn des früheren Präsidenten von Zweitligist 1860 München muss demnach die gesamte Summe, die er als Provision von der Baufirma des Stadions bekommen und widerrechtlich einbehalten hatte, an die Arenagesellschaft zahlen.
Die Betreiber hatten das Geld als Schadensersatz von ihrem ehemaligen Geschäftsführer gefordert. Wildmoser hätte demnach die ihm von der Baugesellschaft Alpine überwiesene Summe vollständig an seinen Arbeitgeber weitergeben müssen. Die Anwälte des 42-Jährigen kündigten indes an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen.
Bereits im Mai des vergangenen Jahres war Wildmoser wegen Bestechlichkeit und Untreue zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafgericht sah es als erwiesen an, dass er die 2,8 Millionen Euro als Schmiergeld gegen die Preisgabe von Informationen im Vergabeverfahren für den Bauauftrag der Arena erhalten hatte.
Über die von Wildmosers Anwälten damals eingelegte Revision wurde noch nicht entschieden. Der Haftbefehl gegen Wildmoser wurde gegen 250.000 Euro Kaution außer Vollzug gesetzt, bis das Urteil rechtskräftig ist.