Diesen Verkündungstermin gab das BGH nach der Verhandlung im Prozess zwischen einem klagenden Fan von Rekordmeister Bayern München und dem Zweitligisten MSV Duisburg am Freitag bekannt.
"Es geht um die Frage, ob die Stadionverbote auch dann noch aufrechterhalten werden können, wenn der Verdacht, dass ein Fan an Ausschreitungen beteiligt war, durch weitere Ermittlungen nicht erhärtet wurde", sagte BGH-Sprecherin Karin Milger dem SID. Bislang reicht entsprechend den Richtlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ein Verdacht von Gewalttaten - wie ein Ermittlungsverfahren - aus, um Fans aus den Stadien zu verbannen.
Der klagende Bayern-Fan war im März 2006 nach Ausschreitungen in Duisburg vorübergehend festgenommen, aber nicht verurteilt worden. Er bestreitet seine Schuld und will durch die Klage vor dem BGH erreichen, dass das durch den MSV gegen ihn verhängte bundesweite Stadionverbot, das allerdings bereits abgelaufen ist, für rechtswidrig erklärt wird.