Das DFB-Sportgericht verurteilte die Hessen wegen mangelnden Schutzes des Schiedsrichters Michael Weiner (Giesen), der Schiedsrichter-Assistenten und des Gegners in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten.
Kurz vor Anpfiff der zweiten Halbzeit waren im Frankfurter Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet und Fahnen angesteckt worden. Zudem wurden im Frankfurter Block sechs Leuchtraketen abgefeuert, von denen drei auf dem Spielfeld landeten. Eine davon verfehlte KSC-Keeper Markus Miller nur um Haaresbreite. Daraufhin schickte Referee Weiner die Spieler wieder in den Kabinentrakt, das Spiel konnte erst mit fünfminütiger Verspätung angepfiffen werden.
Straferschwerend fiel ins Gewicht, dass die Eintracht in dieser und der vergangenen Saison wegen ähnlicher Vorfälle bereits dreimal zu Geldstrafen verurteilt worden war. Bei einem erneuten gravierenden Vorfall droht dem deutschen Meister von 1959 seitens des DFB-Sportgerichts sogar eine Platzsperre, ein Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Noch keine Entscheidung hat das Sportgericht im Zusammenhang mit den Vorfällen am vergangenen Wochenende im Verfahren gegen den Karlsruher SC getroffen. Dem Verein liegt schriftlich ein Antrag des Kontrollausschusses vor. Für den KSC ist die Frist zur Stellungnahme noch nicht abgelaufen.