Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Montag die Sperre für zwei Spiele gegen den Portugiesen bestätigt, die bereits ein Einzelrichter ausgesprochen hatte. Costa fehlte den "Wölfen" bereits am vergangenen Samstag in der Partie gegen Arminia Bielefeld.
Costa hatte im Spiel bei Schalke 04 am 5. Oktober Heiko Westermann im Strafraum regelwidrig bei einem Tackling-Versuch zu Fall gebracht und wurde vom Schiedsrichter vom Platz gestellt. Die Sperre von zwei Spielen ist die Mindeststrafe. Costa hatte dagegen Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.