Im Skandalspiel von Köpenick ist die nächste Entscheidung gefallen. Union Berlin muss für den Feuerzeug-Wurf eines Anhängers auf Bochums Torwart Patrick Drewes eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro bezahlen. Davon kann der Bundesligist 26.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Dieses Urteil fällte nun das DFB-Sportgericht und folgte der Anklage des DFB-Kontrollausschusses. Union war gegen die Entscheidung des Kontrollausschusses vor das Sportgericht gezogen.
Trotz der hohen Geldbuße kommt Union aber noch vergleichsweise glimpflich davon. So verzichtete die Anklage auf einen Teilausschluss für Fans bei einem künftigen Heimspiel, in vergleichbaren Fällen wurde diese Strafe gegen Klubs auf Bewährung verhängt.
Bochum erhielt im „Fall Gittelmann“ eine höhere Strafe
Wie im „Fall Gittelmann“: Beim Spiel des VfL Bochum gegen Borussia Mönchengladbach im März 2022 war Schiedsrichter-Assistent Christian Gittelmann von einem Bierbecher getroffen worden, das Spiel wurde abgebrochen und mit 2:0 für Mönchengladbach gewertet.
Der VfL musste 100.000 Euro Geldstrafe bezahlen und wurde zu einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungsfrist endete nach über einem Jahr nach der Folge-Saison 2022/23. Anders als Union akzeptierte der VfL Bochum damals umgehend beide Urteile (Spielwertung/Strafen).
Union Berlin wurde bei der Festlegung des Strafmaßes zugutegehalten, dass der Täter schnell ermittelt, aus dem Verein ausgeschlossen wurde und ein Stadionverbot erhielt. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren wegen Körperverletzung.
Sportgericht stellt Verletzung von Drewes fest
Das Spiel von Union gegen den VfL Bochum am 14. Dezember war nach dem Feuerzeug-Treffer lange unterbrochen und mit einem Nicht-Angriffspakt beendet worden. Drewes konnte nicht weiterspielen. Union zweifelte nun erneut eine Verletzung des VfL-Keepers an.
Das Gericht indes stellte erneut eine Verletzung und „eingeschränkte Spielfähigkeit“ von Drewes fest - auch mit Verweis auf die Urteile nach umfangreichen Beweisaufnahmen im Verfahren um die Spielwertung. So hatten Torwart Drewes und Mannschaftsarzt Mark Sandfort vor dem Sportgericht als Zeugen ausgesagt.
Gegen das 1:1 hatte Bochum Einspruch eingelegt und zweimal Recht bekommen. Sowohl das DFB-Sportgericht als auch, nach der Berufung von Union, das DFB-Bundesgericht hatten das Spiel mit 2:0 für den VfL gewertet.
Während Union in erster Instanz noch Drewes‘ Verletzung bezweifelte, akzeptierte Berlin im Berufungsverfahren diese zähneknirschend mangels Aussicht auf Erfolg. Hier prangerte Union vor allem eine aus ihrer Sicht fehlerhafte Auslegung der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB an, da die Partie zu Ende gebracht wurde. Union setzt auf ein 1:1 oder ein Wiederholungsspiel.
Während die Geldstrafe feststeht, geht es beim Verfahren um die Spielwertung in die dritte Runde. Berlin hat vergangene Woche fristgerecht das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen angerufen. Es ist die letzte Instanz der Sportgerichtsbarkeit. Der VfL ist dabei nur noch Zuschauer, vor dem Ständigen Schiedsgericht streiten sich Union und der DFB. Ein Termin steht noch nicht fest. Mit einer Verhandlung ist aber in jedem Fall vor dem Saisonfinale zu rechnen, vermutlich noch im April.