Die DFL Deutsche Fußball Liga hat den Lizenzbewerbern am Donnerstag die ersten Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und 2. Bundesliga für die kommende Saison 2024/25 zugestellt. Keinem der 36 Lizenzklubs und keinem Lizenzbewerber aus der 3. Liga wurde aktuell die Spielberechtigung verweigert.
Einige Klubs müssen allerdings bis Ende Mai Bedingungen erfüllen, um im Falle der sportlichen Qualifikation die Spielberechtigung final zu erhalten. Andere Bewerber erhalten die Lizenz unter Auflagen oder ohne Einschränkungen.
Die DFL GmbH ist im Lizenzierungsverfahren satzungsgemäß die erste Instanz. Sie überprüft im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs finanzielle, sportliche, rechtliche und personell-administrative Kriterien, sowie Kriterien in Bezug auf Stadien, Nachhaltigkeit und die Virtual Bundesliga.
Im Rahmen der Überprüfung der verschiedenen Kriterien kann die DFL GmbH den Bewerbern gemäß der Lizenzierungsordnung grundsätzlich Bedingungen und/oder Auflagen erteilen.
Eine Bedingung regelt, dass bestimmte Vorgaben zu einem festgelegten Zeitpunkt vor der neuen Spielzeit erfüllt sein müssen, damit – vorbehaltlich der Erfüllung aller anderen Kriterien – eine Lizenz für die kommende Spielzeit erteilt werden kann. Bei einer Auflage hingegen wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Lizenz während der Spielzeit eingehalten werden müssen. Die Klubs können innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die nun getroffene Erstentscheidung einlegen.
Für Anfang Mai ist die zweite Entscheidung der DFL GmbH geplant. Anschließend bleibt betroffenen Klubs fünf Tage Zeit, um erneut Beschwerde einzulegen. Danach findet unter dem Vorsitz von Jan-Christian Dreesen die erste Sitzung des Lizenzierungsausschusses statt, der Mitte Mai final über zweite Beschwerden entscheidet. Die endgültige Entscheidung des Lizenzierungsausschusses über die eventuelle Erfüllung von Bedingungen und die Vergabe der Lizenzen an diese Bewerber ist für Anfang Juni vorgesehen.