Der Mittelfeldspieler war heute vom DFB-Sportgericht im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen belegt worden. Dagegen hat der Duisburger fristgerecht eine mündliche Verhandlung beantragt.
Beim Spiel der Duisburger gegen den VfL Bochum (1:1) soll sich Bodzek krass sportwidrig gegenüber seinem Gegenspieler Anther Yahia verhalten haben. Schiedsrichter Markus Merk (Otterbach) hatte erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln konnte.
Der DFB-Kontrollausschuss hatte daraufhin gegen Bodzek Anklage vor dem DFB-Sportgericht erhoben, weil er es nach Auswertung der Fernseh-Aufzeichnung und der eingeholten Stellungnahme seines Gegenspielers Yahia als erwiesen ansah, dass Bodzek dem Bochumer in der 52. Minute bewusst mit der rechten Faust in den Magen geschlagen hatte.